Japan Kindesentführung warnt vor Frau Dr. Ruth Effinowicz, vor der Zeitschrift für japanisches Recht und vor dem Max-Planck-Insitut für internationales Recht in Familienrechtsfällen mit Japanbezug
Im Fall der Kindesentführung von Karl und Johann Echternach nach Japan hat Frau Dr. Ruth Effinowicz, die Herausgeberin der Zeitschrift für japanisches Recht, eine Mitarbeiterin des Max-Planck-Insituts für internationales Recht, ein Gutachten erstellt, dass wissenschaftlich unpräzise und unvollständig ist und in dem viele Tatsachen über das japanische Familienrecht fehlen.
Zur Erinnerung: Nach der Kindesentführung im Jahr 2017 haben alle japanischen Gerichte die Rückführung von Karl und Johann Echternach nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) in Urteilen beschlossen. Die Richter Vera Krüger-Velthusen und Holger Wendtland haben die Rückführung von Karl und Johann Echternach 2020 abgelehnt und sogar dem entführenden japansichen Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen, aber den Umgang von Karl und Johann mit beiden Elternteilen nie hingekriegt.
Zur Situation: Umgang ist im japanischen Familienrecht nicht gegen den Widerstand des sorgeberechtigten Elternteils möglich. Das wäre für Frau Dr. Ruth Effinowicz die richtige Antwort im Gutachten gewesen. Diese quasi richtige Antwort hat Frau Dr. Ruth Effinowicz allerdings nicht gegeben.
Frau Dr. Ruth Effinowicz, die Herausgeberin der Zeitschrift für japanisches Recht möchte keinen persönlichen Umgang von Karl und Johann mit ihrem deutschen Elternteil, sondern schlägt das Konstrukt vor, dass das deutsche Elternteil, von dem die Kinder entführt wurden, jeden Monat einen Brief schreibt in der Hoffnung, dass das sorgeberechtigte, entführende, bindungsintolerante, japanische Elternteil diesen an die Kinder weitergibt.
In der Realität ist das natürlich ein Umgangsausschluss.
Zur Durchsetzung verweist Frau Dr. Ruth Effinowicz auf das Indirect Enforcement in Japan. Sie vergleicht das Indirect Enforcement mit dem deutschen Ordnungsgeld zur Durchsetzung von Umgang. Beide Systeme sind überhaupt nicht annähernd vergleichbar. In Deutschland gibt es auf Anweisung der deutschen Familiengerichte das Ordnungsgeld, dass Gerichtsvollzieher in Deutschland beitreiben um den Umgang herstellen. In Japan funktioniert das diametral anders. Das gleichzusetzen, wie von Frau Dr. Ruth Effinowicz gemacht, ist unrichtig, unvollständig und jeder Leser muss sich hier selbst fragen ob Frau Dr. Ruth Effinowicz Ahnung von japanischem Familienrecht hat, oder ob nicht?
Desweiteren kommt hinzu dass im Fall von Karl und Johann schon Indirect Enforcement in Japan verwendet wurde. Im Fall von Karl und Johann Echternach wurde schon der Beweis erbracht, dass das Indirect Enforcement nicht mit Vollstreckungsmöglichkeiten zu vergleichen ist, wie sie in westlichen Staaten üblich sind. Die Hürden, damit ein Indirect Enforcement funktioniert und von einem japanischen Gericht dann angeschoben wird, die sind so hoch, dass es in der Praxis im japanischen Familienrecht keine Anwendung findet. Wie oben bereits erwähnt muss sich auch der Lesser hier wieder selbst fragen ob Frau Dr. Ruth Effinowicz eine Expertin für japanisches Familienrecht ist, oder ob nicht?
Das Gutachten, dass Frau Dr. Effinowicz für den 13. Zivilsenat des OLG Brandenburg erstellt hat, ist somit in keinster Weise für die entführten Kinder Karl und Johann hilfreich. Es stellt keinen Umgang her. Theoretische, juristische Gedankenkonstrukte sind im Familienrecht leider wenig hilfreich.
Die Hilfsorganisation Japan Kindesentführung, die sich gegen die Kindesentführungen nach Japan einsetzt möchte hier feststellen, dass Frau Dr. Ruth Effinowicz nicht geeignet ist über das japanische Familienrecht zu referieren, oder eine Expertise hierzu zu erstellen.
Frau Dr. Ruth Effinowicz ist, aus Sicht der Hilfsorganisation Japan Kindesentführung, keine Expertin für das japanische Familienrecht!
Wir bitten alle Gerichte und Richter, Gutachten von Frau Dr. Ruth Effinowicz, dem Max Planck Institut für internationales Recht, mit Japanbezug bitte durch Japan Kindesentführung in Zukunft einordnen zu lassen, damit nicht noch mehr Kinder, wie Karl und Johann Echternach, leiden müssen und nicht beide Eltern haben dürfen. Frau Dr. Ruth Effinowicz kreiert ein Bild über das japanische Familienrecht, das es so nicht gibt.
