Berlin, Germany
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Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (auch Haager Kindesentführungsübereinkommen, kurz HKÜ) vom 25. Oktober 1980 ist ein multilaterales Abkommen im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht. Es betrifft Fälle Internationaler Kindesentführung.Das Abkommen hat das Ziel, Kinder vor den schädlichen Folgen einer Entziehung oder Zurückhaltens über internationale Grenzen hinweg zu beschützen, indem dieses multilaterale Abkommen Verfahren anwendet, die die unverzügliche Rückführung anordnen. Das Abkommen schreibt vor, dass die Vertragsstaaten innerhalb von 6 Wochen eine Rückführung anordnen müssen. Der Antrag auf Rückführung muss innerhalb eines Jahres nach Verbringen des Kindes ins Ausland gestellt werden. Andernfalls kann die Rückführung mit der Begründung abgelehnt werden, dass das Kind sich in die neue Umgebung eingelebt habe.
Entscheidend für den HKÜ-Antrag ist, wie die Sorgerechtsverhältnisse vor der Entführung waren und ob das entführte Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in dem Land hatte, von wo es entführt wurde. Im Rahmen des Rückführungsverfahren kann das ausländische Gericht eine Widerrechtlichkeitsbescheinigung nach Artikel 15 des HKÜ-Abkommens verlangen. Diese Bescheinigung wird kostenlos durch die jeweiligen Familiengerichte an den Amtsgerichten ausgestellt.
Die Antragsstellung erfolgt über die Zentrale Behörde in Bonn. Der Antrag ist auf Deutsch und in der Sprache des jeweiligen ersuchten Landes zu stellen. Die Formulare sind in zahlreichen Sprachen vorhanden. Neben dem HKÜ gibt es europäische Rechtsvorschriften, die für die betroffenen Elternteile deutliche Erleichterungen in der Lösung eines internationalen Kindschaftskonfliktes bedeuten. Am 1. März 2005 trat die sogenannte Brüssel II a-Verordnung der Europäischen Union in Kraft.
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